
Import-Fachwissen: EU-Import vs. EU-Reimport


Wie unterscheidet sich ein Import von einem Reimport?

Es herrscht einige Begriffsverwirrung im Bereich des Auto-Imports und -Reimports.
Import bezeichnet die Handlung, ein Wirtschaftsgut aus einer anderen Nation in das eigene Land zu verfrachten. Es wird hereingebracht, also "importiert".
Wenn ein Auto zuvor bereits im eigenen Land hergestellt und dann in ein anderes Land exportiert wurde, dann spricht man von einem Reimport, wenn es wieder (lat.: re- "wieder, zurück") in sein ursprüngliches Herstellungsland zurückgebracht wird.
Der Unterschied zwischen Import und Reimport liegt also im Herkunftsland des Fahrzeugs.
Und da viele Deutsche gerne die hier gebauten Fahrzeuge kaufen, ist der EU-Reimport nach Deutschland ein beträchtlicher Markt.
Warum gibt es eigentlich Reimport?
Zunächst verwundert es ja, warum ein Auto, das in Land A hergestellt, dann nach Land B exportiert und schließlich wieder nach Land A reimportiert wird, auf dem Markt günstig sein sollte. Schließlich wurde einiges an - letztlich sinnlosen - Transportkosten aufgewendet, um das Auto aus dem Land und wieder zurück zu transportieren.
Hintergrund ist das Preisgefälle zwischen Land A und Land B: Trotz der zusätzlich entstandenen Transportkosten ist das Fahrzeug X in Land B um soviel billiger als in Land A, dass die Rechnung wie folgt lautet:
- Kaufpreis Land A > Kaufpreis Land B + Transportkosten Export nach EU-Land/Reimport
Und diese Kaufpreisdifferenz zwischen Land A und Land B entsteht durch Ab- oder Aufwertungen von Währungen, Steuererhöhungen oder -senkungen, Subvention von Diesel- oder Kat-Fahrzeugen, der Preiskalkulation der Fahrzeughersteller, Markteroberungstaktiken und aus einigen weiteren Gründen.
Was versteht man unter "Grauimport"?
Das Wort "Grauimport" wurde in den Siebzigerjahren von den Autoherstellern und deren Vertragshändlern erfunden. Zu dieser Zeit fingen freie Kfz-Händler an - unter Umgehung der werksgebundenen Vertragshändler - im und vom Ausland Fahrzeuge zu im- bzw. zu exportieren.
Die Vorsilbe "grau" stellt den Versuch dar, diese Tätigkeit sprachlich und damit gedanklich in Richtung "unrechtmäßige Handlung" wie beim Schwarzhandel zu rücken. Denn naturgemäß geht es wie bei jedem Geschäft um Geld und das hat jeder nun mal am liebsten im eigenen Geldbeutel. Also wurde von Seiten der nachteilig betroffenen Autokonzerne versucht, dem Thema den Ruch von "Grauzone" zu geben.
Dennoch, der An- oder Verkauf von Fahrzeugen im oder vom EU-Ausland, auch von privat, ist in keiner Weise unzulässig oder illegal! Er stellt lediglich eine Ausfärbung der Möglichkeiten dar, die der freie Handel innerhalb der EU bietet.
Da sich dieser Begriff jedoch bereits eingebürgert hat, wird er sowohl auf unserer Website als auch im EU-Import-Fachbuch verwendet - vollkommen wertfrei - versteht sich.







